kontakt Verträge kündigen
Die Stromrechnung kann auch in den glücklichsten Wohngemeinschaften für Ärger sorgen. Denn nicht jedes WG-Mitglied verbraucht gleich viel Energie und Stromsparer*innen sehen es selten ein, den Strom der Vielverbraucher mit zu bezahlen. Klare Absprachen helfen von vornherein, Konflikte in der WG zu verhindern.

Warum entsteht oft Streit wegen der WG-Stromrechnung?
In einer Wohngemeinschaft treffen die unterschiedlichsten Typen aufeinander. Zum Beispiel in einer 3er-WG mit Luca, Kim und Ben. Ben ist leidenschaftlicher Gamer, viel zu Hause und spielt die ganze Zeit am Gaming-PC, während Kim auf möglichst geringen Stromverbrauch achtet und sowieso kaum zu Hause ist. Zu guter Letzt hält sich Luca womöglich ein Echsen-Terrarium und hat deswegen rund um die Uhr eine Wärmelampe in Betrieb.

Wenn dann die Stromrechnung kommt, kann man die Kosten natürlich einfach durch drei teilen. Allerdings kann es auch gut sein, dass der Stromsparer nicht einsieht, für seinen Stromverbrauch genauso viel zu bezahlen wie die anderen beiden, die deutlich mehr Strom verbrauchen. An dieser Stelle ist die Frage berechtigt, wer in einer WG eigentlich für den Strom zuständig ist.

Nur ein Stromvertrag pro Wohnung zulässig.
In vielen WGs ist es so, dass es einen Hauptmieter gibt, der die einzelnen Räume untervermietet. Meist ist dieser auch für den Strom verantwortlich. Rechtlich verbindlich ist das aber nicht. Jedes Mitglied einer WG kann den Stromvertrag abschließen. Allerdings kann nicht jedes WG-Mitglied einen eigenen Stromvertrag abschließen. Dann bräuchte jeder Bewohner einen eigenen Stromzähler, was die Netzbetreiber wohl ablehnen dürften. Es gibt auch WG-Stromtarife, bei denen mehrere Parteien im Stromvertrag aufgeführt werden, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den jeweiligen Anteil an der Gesamtrechnung.

Deshalb ist es wichtig, dass mit jedem Mitbewohner ein Untervertrag geschlossen wird, in dem die Regelungen der Abrechnung schriftlich festgehalten sind. Ansonsten hat der Vertragsnehmer schlechte Chancen, sollte jemand spontan ausziehen und seinen Teil der Stromrechnung nicht bezahlen. Ähnlich ist es in Wohngemeinschaften, in denen der Stromvertrag vom Vermieter verwaltet wird. In diesem Fall wird der Vermieter Unterverträge abschließen, um seine Stromrechnung anteilig auf alle Bewohner zu verteilen.

So steht dem WG-Frieden nichts mehr im Wege. Viel Spaß dabei!

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